Eltern /Familie/ Erziehungsberechtigte
Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus stellt einen wichtigen und nicht zu unterschätzenden Baustein in der Entwicklung unserer Schülerinnen und Schüler dar.
Die Familie ist die Basis für die Weiterentwicklung von unterschiedlichen Fähig- und Fertigkeiten der Kinder und Jugendlichen.
Unser pädagogischer Auftrag bildet nur eine Ergänzung zum Weiterentwickeln von bereits erworbenen Fähigkeiten. Alle in der Schule erlernten oder entwickelten Fertigkeiten und Kenntnisse benötigen kontinuierliches „Training“ und Wiederholung auch außerhalb des Unterrichts.
Sie als Familie können sich aktiv in Schulentwicklung und Förderung ihres Kindes einbringen.
Die Eltern jeder Klasse wählen einen Klassenelternbeirat, sowie einen Vertreter/Vertreterin. Diese Treffen sich mindestens einmal pro Schulhalbjahr, nach Bedarf auch öfter, zur Schulelternbeiratssitzung. Die Vertreterinnen/Vertreter aller Klassen wählen wiederum einen Schulelternbeirat und eine/n Vertreterin/Vertreter aus diesem Gremium.
In den Elternbeiratssitzungen wird die Elternvertretung vom Schulelternbeirat und der Schulleitung über Geschehnisse, Arbeitsprozesse und Entscheidungen der Schule informiert.
Sie können ebenfalls Fragen, Anregungen, Kritik und Wünsche einbringen und über einige Prozesse abstimmen.
Die Schulkonferenz setzt sich zusammen aus Vertreterinnen/Vertretern der Eltern- sowie Lehrerschaft und der Schulleitung unserer Schule.
Sie ist das höchste Beschlussgremium der Schule und entscheidet z.B. über den Einsatz von Haushaltsmitteln, Öffnungszeiten und Schulprogramm uvm.