Leitbild

  • Wir unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler in ihrem Recht auf Bildung durch angemessene und individuelle Förderung.
  • Wir legen Wert auf ein gutes Schulklima, das geprägt ist von gegenseitiger Wertschätzung, Akzeptanz und Kritikfähigkeit.
  • Wir vermitteln lebensbedeutsame und lebenspraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Vorbereitung auf eine möglichst selbst bestimmte Zukunft.
  • Wir unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler gesunde, selbstbewusste und sozial kompetente Persönlichkeiten zu werden.
  • Wir fördern und unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler mit Hilfe unterschiedlicher Kommunikationsformen, um ihre Teilhabe am sozialen Leben zu erweitern.
  • Wir nehmen unsere Verantwortung wahr, den Lebensweg unserer Schülerinnen und Schüler in enger Kooperation mit den Eltern / Erziehungsberechtigten zu begleiten.
  • Die Qualität unserer Arbeit zeichnet sich durch ein hohes Maß an Teamarbeit, Kooperation und interdisziplinärer Zusammenarbeit aus.
  • Wir unterstützen und fördern die Teilhabe unserer Schülerinnen und Schüler am öffentlichen und kulturellen Leben.
  • Wir begrüßen die inklusive Beschulung von Kindern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die durch die Vorgabe der UN-Charta eröffnet wird und unterstützen Entwicklungsprozesse zu tragfähigen Konzeptionen der Umsetzung.

 

 

Schulprogramm

 

Seit dem Schuljahr 2012/13 verfügt die August-Fricke-Schule über ein eigenes Schulprogramm sowie ein dazugehöriges Schulcurriculum.

 

Das Schulprogramm und das Curriculum stehen in einem fortlaufenden Prozess, weshalb es immer zu Änderungen kommen wird.

 

Beide Dokumente können nachfolgend heruntergeladen werden:

 

 

Aktuelles Thema 'Inklusion'

Aktuelles Thema 'Inklusion'                                        Stand: Oktober 2018

 

 

Im Jahr 2009 ist in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten. Seit dieser Zeit gibt es landesweit deutliche Bemühungen, die Möglichkeiten der Beschulung von Kindern mit Beeinträchtigungen an der allgemein bildenden Schule zu verbessern.

In Hessen soll seit Inkrafttreten des neuen hessischen Schulgesetzes die inklusive Beschulung eines Kindes mit festgestelltem Förderbedarf in einer Regelschule der Normalfall sein. Auf Wunsch der Eltern kann ein Kind aber auch in einer Förderschule unterrichtet werden.

Es gilt weiterhin der Ressourcenvorbehalt, unter dem eine inklusive Beschulung aufgrund fehlender räumlicher, personeller oder sächlicher Bedingungen an einer Regelschule aber auch abgelehnt werden kann.

 

 

A. Aktuelle Entwicklung in Kassel

 

Im Schulamtsbezirk Kassel werden diese Entwicklungen derzeit ebenfalls vorangetrieben und auch in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Die Stadt Kassel hat sich als Modellregion Inklusion etabliert. Das bedeutet, dass das Staatliche Schulamt und die Stadt Kassel gemeinsame Vereinbarungen getroffen haben, um die inklusive Beschulung auszubauen.

 

Derzeit werden die Inklusiven Schulbündnisse aufgebaut. Zwei große Ziele verfolgt das inklusive Schulbündnis: 

Ziel (1) Ziel der Beratungen im iSB ist es, dem Wunsch der Eltern von Kindern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung nach einer inklusiven Beschulung grundsätzlich entsprechen zu können (Schulgesetz § 52 (2) Satz 4). 

Ziel (2) Das iSB plant den Einsatz der Förderschullehrkräfte an allgemeinen Schulen nach den Kriterien der Verlässlichkeit und Wirksamkeit. 

Maßgebend für die Aufnahme der einzelnen Schülerin oder des Schülers in die inklusive Beschulung ist die Empfehlung des Förderausschusses

(siehe Schulgesetz § 54 Absatz 2 und 3). 

Das inklusive Schulbündnis bildet sich im Dienstbezirk eines Staatlichen Schulamtes aus allgemeinen Schulen und Förderschulen. Förderschulen bleiben als eigenständige Schulen erhalten. Dabei können entsprechend der regionalen Begebenheiten auch mehrere Bündnisse parallel im Dienstbezirk gebildet werden. Die sonderpädagogischen regionalen Beratungs- und Förderzentren sind Teil der inklusiven Schulbündnisse. 

Das iSB einigt sich über die Standorte für den inklusiven Unterricht unter Berücksichtigung der Förderschwerpunkte, die einer besonderen Ausstattung bedürfen, in Absprache mit dem Schulträger. 

Innerhalb dieser Schulbündnisse wird verlässlich vereinbart, wie Schülerinnen und Schüler durch vorbeugende Maßnahmen unterstützt werden und Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, von der 1. Klasse an bis zum Erreichen des bestmöglichen Schulabschlusses beschult werden können – sei es an Förderschulen oder im inklusiven System. 

 

Es ist vorgesehen, zu jedem Förderschwerpunkt eine entsprechende Förderschule zu erhalten. 

 

Damit ist das Weiterbestehen der August-Fricke-Schule als einzige staatliche Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung für die nächsten Jahre gesichert. 

Mit der verstärkten Umsetzung der inklusiven Beschulung wurden in Kassel auch Förderschulen aufgrund zu geringer Schülerzahlen geschlossen werden. Diese Entwicklung scheint derzeit auch noch nicht abgeschlossen.

 

 

 

B. Haltung der August-Fricke-Schule zur Inklusion und zu den derzeitigen Entwicklungen

 

Das Kollegium der August-Fricke-Schule setzt sich seit Jahren intensiv mit den aktuellen Entwicklungen auseinander. Es gilt, sich auch in der sich verändernden Schullandschaft zu positionieren.

 

"Wir begrüßen die inklusive Beschulung von Kindern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die durch die Vorgabe der UN-Charta eröffnet wird und unterstützen Entwicklungsprozesse zu tragfähigen Konzeptionen der Umsetzung."

 

In diesem Leitsatz, der dem 2009 erarbeiteten Leitbild der August-Fricke-Schule 2012 hinzugefügt wurde, wird versucht, das gesamte Spektrum von Wünschen, Vorhaben, aber auch Sorgen um die gemeinsame Förderung von Kindern mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung und Kindern ohne Behinderung auszudrücken.

Grundsätzlich stimmen wir der Forderung nach inklusiver Beschulung zu. Als Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung sehen wir aber auch in besonderem Maße die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung bezüglich Lernen und Entwicklung, Betreuung und Begleitung sowie der intensiven Vorbereitung auf ein möglichst selbstständiges Leben nach der Schule.

Unsere Schule sieht sich und natürlich alle anderen Schulen mit diesem Förderschwerpunkt als Experten für die Erziehung und Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung. Wir verfügen über:

 

- eine gute Personalausstattung, die differenziertes und z.T. auch notwendiges individuelles Lernen der Schülerinnen und Schüler ermöglicht

- Lehrkräfte, die speziell in dieser Fachrichtung ausgebildet wurden, die gerne mit diesen Kindern arbeiten

- inhaltliche Konzepte, die in Unterricht und Schulleben einen hohen Stellenwert haben (Unterstützte Kommunikation, TEACCH, ETEP, therapeutische Ansätze, Berufsvorbereitung, Wohntraining, tiergestützte Pädagogik usw.)

- räumliche Möglichkeiten, die unseren Schülerinnen und Schülern helfen, in Ruhe zu lernen

- therapeutische Angebote (Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie)

- kompetente pflegerische Versorgung

- ein in zweieinhalb Jahren erarbeitetes Schulcurriculum, in dem wir uns darauf festgelegt haben, was Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf geistige Entwicklung lernen sollen, bezogen auf ihre spezielle Lebenssituation (z.B. in den Kompetenzfeldern 'Bewegung und Mobilität', 'Gesundheitsförderung', 'Selbstversorgung', 'Arbeit und Beruf', usw.)

- die Möglichkeit für die Schülerinnen und Schüler unter ihresgleichen Freunde zu finden und mit ihrer 'Besonderheit' nicht alleine dazustehen

- eine Vielzahl von Ansätzen, die eine Öffnung der Schule zum Ziel hat und unseren Schülerinnen und Schülern ermöglicht, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und sie auf ein Leben nach der Schule vorzubereiten (Besuch außerschulischer Lernorte, Nutzung kultureller und freizeitorientierter Angebote, Praktika, Wohntraining, usw.)

- eine enge Vernetzung mit Institutionen der Behindertenhilfe

 

Wir verfügen als klassische Förderschule aber damit nicht über:

 

- die Möglichkeit für unsere Schülerinnen und Schüler, gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen ohne Behinderungen, möglichst sogar aus dem gleichen Lebensumfeld, gemeinsam zu leben und zu lernen.

Inklusive Beschulung für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf geistige Entwicklung kann nur gelingen, wenn ein Großteil der Voraussetzungen, die unsere Schulform bieten kann, in der Regelschule ebenso umgesetzt wird. Leider ist dies zurzeit noch nicht der Fall.  

In der allgemein bildenden Schule bekommen Kinder mit festgestelltem sonder-pädagogischem Förderbedarf zumeist nur zwei bis vier Stunden pro Woche eine Unterstützung durch eine Förderschullehrkraft. Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erhalten dazu weiter 4,9 Std. durch das zuständige Beratungs- und Förderzentrum.

Im Gegensatz zur früheren integrativen Beschulung haben mit dem neuen Schulgesetz Klassen, in denen ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschult wird, kein Anrecht mehr auf eine reduzierte Schülerzahl in der Klasse. Die Lehrkräfte an den allgemein bildenden Schulen sind zumeist nur unzureichend ausgebildet für die Unterrichtung und Erziehung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Sie fühlen sich trotz großem Engagement und viel gutem Willen häufig stark belastet.

Besonders, wenn ein einzelnes Kind mit dem Förderschwerpunkt GE in einer Regelschulklasse unterrichtet wird, besteht die Gefahr, dass die Förderung sich nicht in erster Linie am Kind orientiert und dass die Vorgaben der Rahmenrichtlinien für diesen Förderschwerpunkt nicht adäquat umgesetzt werden, sondern dass der Lernstoff angepasst und reduziert wird.

Somit muss festgehalten werden, dass bei der Beschulung von Kindern im Förderschwerpunkt GE nicht der olympische Gedanke 'Dabei sein ist alles' zählen kann.

 

Die August-Fricke-Schule verfolgt zurzeit parallel zwei Ansätze:


- Wir engagieren uns für unsere bestehende Schulform, weil diese voraussichtlich noch über viele Jahre für sehr viele Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der bessere Förderort sein wird.

- Wir unterstützen die inklusive Beschulung von Kindern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung durch unser Fachwissen und unser Engagement, sowohl punktuell bei einzelnen Kindern, als auch durch Initiativen und gemeinsame Konzeptionen mit Regelschulen. Schließlich versuchen wir auch, unsere Auffassung von guter inklusiver Beschulung in der Öffentlichkeit sowie in den entsprechenden Institutionen der Bildungsverwaltung deutlich zu machen.

 

 

C. Initiativen der August-Fricke-Schule bezüglich Umsetzung der Inklusion

 

 

Aktuelle Vorhaben und Projekte werden im Folgenden kurz beschrieben. Zum Teil wird auf ausführlichere Abhandlungen im Schulprogramm verwiesen.

 

1. Kooperationsklassen in der Auefeldschule

 

In zwei Kooperationsklassen lernen und leben jeweils vier oder fünf Kinder unserer Schule gemeinsam mit den Grundschulkindern in einer Klasse. Die Lehrkräfteteams bestehen in beiden Klassen aus einem Grundschullehrer/ einer Grundschullehrerin der Auefeldschule sowie zwei Förderschullehrern/-lehrerinnen (die sich die Wochenstunden teilen, einer Erzieherin (mit einer Dreiviertelstelle).

Bisher haben wir jeweils nach zwei Jahren wieder mit einer Kooperationsklasse im ersten Schuljahr gestartet

Das Modell wird im Schulprogramm ausführlich beschrieben.

 

2. Weitere Zusammenarbeit mit der Auefeldschule

 

Vor vielen Jahren sind wir mit zwei integrativen AGs am Nachmittag gestartet, die von Kindern beider Schulen besucht werden können. Mittlerweile ist unser gesamter AG-Block am Donnerstagnachmittag für die Kinder der Auefeldschule geöffnet. Unsere Kinder können ebenso die Nachmittags-AGs der Auefeldschule besuchen. 

Seit einigen Jahren führen unsere Grundstufenklassen sowie die jüngeren Klassen der Auefeldschule das Spiel- und Sportfest der Auefeldschule gemeinsam durch.

Gegenseitige Einladungen zu Festen und Veranstaltungen sowie gemeinsame Lehrerfortbildungen, Patenschaften zwischen einzelnen Klassen und gegenseitige Nutzung von Räumen und Materialien werden immer mehr zur Routine.

Im Frühjahr 2015 hat zum ersten Mal eine gemeinsame Projektwoche zwischen beiden Schulen stattgefunden. Seitdem wird dies im zumeist zweijährigen Rhythmus wiederholt.

Um weiteren Schülerinnen und Schülern unserer Schule das gemeinsame Lernen mit Kindern ohne Beeinträchtigungen zu ermöglichen, besuchen einzelne Kinder oder kleine Gruppen nach Absprache stundenweise den Unterricht der Grundschule.

Schriftlich festgelegte Kooperationsvereinbarungen halten die gemeinsame Arbeitsgrundlage fest. Eine Steuergruppe, bestehend aus Lehrkräften beider Schulen, trifft sich regelmäßig um die Entwicklung zu begleiten und Maßnahmen zu koordinieren.

 

3. Kooperationsklassen an der Reformschule

 

Seit dem Jahr 2016 werden unsere Kooperationsklassen nach Beendigung des 4. Schuljahres an der Reformschule weitergeführt. Hier werden die Schülerinnen und Schüler aufgrund des Konzepts der Schule mit jahrgangsübergreifenden Klassen jeweils auf zwei Klassen aufgeteilt. Förderschullehrkräfte, Sozialpädagogen und eine FSJ von unserer Schule sorgen wiederum für die gute personelle Ausstattung in diesen Klassen und arbeiten mit den Lehrkräften der Reformschule eng zusammen.

 

4. Weitere Zusammenarbeit mit der Reformschule

 

Die Lehrkräfte der August-Fricke-Schule an der Reformschule arbeiten mit allen Lehrkräften dieser Schule eng zusammen, in besonderem Maße aber mit den Förderschullehrern, die dort die Kinder im inklusiven Unterricht begleiten. Dazu gibt es regelmäßige gemeinsame Treffen, in denen aktuelle Planungen koordiniert, aber auch konzeptionelle Überlegungen bearbeitet werden. Derzeitiges Ziel ist es, ein Curriculum für Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung im SEK 1 Bereich zu entwickeln und in der Praxis zu erproben. Besonders im Blick ist dabei auch die sinnvolle  Begleitung von Kindern mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in der inklusiven Beschulung.

Nachdem unsere Schule zwei Jahre lang die inklusive Beschulung von Kindern mit Förderschwerpunkt GE mit jeweils 4,9 Wochenstunden begleitet hat, werden diese Maßnahmen jetzt von den zuständigen BFZ geleistet. Wir hätten diese Aufgabe gerne weiter übernommen, verstehen aber auch, dass eine Bündelung der zur Verfügung stehenden Stunden in einer Hand sinnvoll ist.

Trotzdem wollen wir versuchen, die IB-Maßnahmen für Kinder im Förderschwerpunkt GE weiter zu begleiten. Dieses geschieht durch folgende Maßnahmen:

 

-Präsenz einer unserer Lehrkräfte an den beiden zuständigen BFZ Astrid-Lindgren-Schule und Baunsbergschule mit jeweils zwei Wochenstunden zur Koordinierung der Maßnahmen sowie zur fachlichen Unterstützung.

-Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für die betreffenden Lehrkräfte an den BFZ zu spezifischen Themen im Förderschwerpunkt GE.

-Öffnung von Unterrichtsangeboten unserer Schule für inklusiv beschulte Kinder, um diesen die Möglichkeit zu geben, an spezifischen Themen zu arbeiten, die die allgemeinbildenden Schulen in der Regel nicht leisten können.

-Einladungen der Eltern inklusiv beschulten Kinder zu Themenelternabenden, Beratungsangeboten, usw.

 

Somit kommen völlig neue Entwicklungsaufgaben auf das Kollegium zu. Es gilt Standards für die Förderung von GE-Kindern an der Regelschule und die Zusammenarbeit mit den dortigen Kollegen zu erarbeiten, gemeinsame Fortbildungen zu planen, Kooperationszeiten festzulegen und auszugestalten, usw. Das auf der Grundlage der neuen hessischen Rahmenrichtlinien für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erarbeitete Schulcurriculum ist uns bei dieser Arbeit bereits eine große Hilfe, weil es gezielt nicht nur für Schüler unserer Schule entwickelt wurde, sondern für Schüler im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, unabhängig davon, an welchem Förderort sie unterrichtet werden.

Zurzeit werden Kooperationsvereinbarungen für die Zusammenarbeit mit den betreffenden Regelschulen und Grundlagen der Förderung erarbeitet und anschließend mit den Schulen diskutiert.

 

5. Umsetzung teilkooperativer Maßnahmen mit Grundschulen

 

Um weiteren Schülerinnen und Schülern unserer Schule das gemeinsame Lernen mit Kindern ohne Beeinträchtigungen zu ermöglichen, arbeiten wir daran, mit Grundschulen im Umkreis teilkooperative Maßnahmen einzurichten. Komplette Lerngruppen oder eigens zusammengestellte Schülergruppen sollen dazu stunden- oder tageweise eine andere Schule besuchen und  z.B. am Sach-, Sport- oder Kunstunterricht oder auch an speziellen Projekten teilnehmen. Parallel zu diesen noch aufzubauenden Maßnahmen laden wir die Grundschüler der Auefeldschule an, im AG-Block des Standortes Adolfstr. an unserem Unterricht teilzunehmen.

 

6. Zusammenarbeit mit Schulen aus dem SEK I Bereich

 

Eine längere Tradition hat die Kooperation mit der Offenen Schule Waldau, die neben der gemeinsamen Beschulung von einzelnen Schülern im Förderschwerpunkt GE auch die gegenseitige Nutzung von Räumen, die gegenseitige Einladung zu Fortbildungen und den Austausch von Schülerpraktikanten beinhaltet.

Die erste Kooperationsklasse der Auefeldschule wird nach Abschluss der Grundschulzeit im Sommer 2016 an der Reformschule fortgeführt. Neben der OSW und der Reformschule sind wir derzeit auch mit der Valentin-Traudt-Schule sowie der Johann-Amos-Comenius-Schule in Sondierungsgesprächen für die Umsetzung teilkooperativer Maßnahmen.